Internationale Steuerberatung

Die Globalisierung hat einen unmittelbaren Einfluss auf die Steuerquote von Unternehmen. Auch für Privatpersonen, Freiberufler und Gewerbetreibende zieht die zunehmende Internationalisierung vermehrt wirtschaftliche Folgen nach sich, die eine individuelle und international ausgerichtete steuerliche Beratung erfordert. Wir unterstützen Sie bei grenzüberschreitenden Investitionen und Vorhaben jeder Art, sei es als Steuerinländer im Ausland (Outbound) oder als Steuerausländer im Inland (Inbound).

Internationale Steuerberatung: Unsere Beratungsleistungen

 

  • Beratung bei dem Wegzug von Privatpersonen, insbesondere im Hinblick auf die Rechtsfolgen der sog. Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG),
     
  • Beratung zur Hinzurechnungsbesteuerung (§ 7 ff. AStG),
     
  • Beratung bei ausländischen Familienstiftungen (§ 15 AStG),
     
  • Steueroptimierte Strukturierung grenzüberschreitender Investitionen über Personengesellschaften oder Betriebsstätten (insbesondere durch Inanspruchnahme der sog. Freistellungsmethode),
     
  • Restrukturierung von Unternehmen im grenzüberschreitenden Kontext (Verschmelzungen, Formwechsel, Spaltungen und Einbringungen),
     
  • Beratung bei der Errichtung internationaler Holding- und Stiftungsstrukturen,
     
  • Prüfung von Steuerpflichten im grenzüberschreitenden Kontext,
     
  • Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Anwendung bilateraler Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung (sog. Doppelbesteuerungsabkommen),
     
  • Beratung bei der Entlastung von deutschen Quellensteuern.

 

Kontaktieren Sie uns gerne auch bei darüber hinausgehenden Anliegen - wir stehen Ihnen für ein Gespräch jederzeit zur Verfügung.
 

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