Was ist die beschränkte Einkommensteuerpflicht?

Einordnung

Die beschränkte Einkommensteuerpflicht ist im deutschen Einkommensteuergesetz verankert und betrifft vordergründig im Ausland ansässige natürliche Personen, die Einkünfte aus inländischen Quellen beziehen.

Gesetzliche Grundlagen

Die beschränkte Einkommensteuerpflicht ist in § 1 Abs. 4 EStG gesetzlich verankert. Sie erfasst natürliche Personen, die im Inland weder über einen Wohnsitz (§ 8 AO) verfügen noch sich gewöhnlich im Inland aufhalten (§ 9 AO), aber inländische Einkünfte (§ 49 EStG) erzielen.

Umfang der Steuerpflicht

Im Gegensatz zur unbeschränkten Einkommensteuerpflicht umfasst die beschränkte Einkommensteuerpflicht nicht das gesamte Welteinkommen der natürlichen Personen, sondern nur die inländischen Einkünfte. Die maßgeblichen inländischen Einkünfte sind in § 49 EStG abschließend aufgelistet:

  1. Einkünfte aus inländischen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben,
  2. Einkünfte aus inländischen Gewerbebetrieben,
  3. Einkünfte aus inländischer selbständiger Arbeit,
  4. Einkünfte aus inländischer nichtselbständiger Arbeit,
  5. Einkünfte aus inländischem Kapitalvermögen,
  6. Einkünfte aus inländischer Vermietung und Verpachtung,
  7. Sonstige inländische Einkünfte.

Sondervorschriften

Bei beschränkter Einkommensteuerpflicht wird die Einkommensteuer grundsätzlich nach den gleichen Regeln berechnet wie bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht. Allerdings können einige Freibeträge und Sonderausgaben nur in begrenztem Umfang oder gar nicht geltend gemacht werden. Unter bestimmten Umständen können beschränkt steuerpflichtige Personen auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden. Die Vorteilhaftigkeit eines solchen Antrags ist im Einzelfall zu prüfen.

Bedeutung

Die beschränkte Einkommensteuerpflicht stellt sicher, dass auch Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland ihre Steuer auf inländische Einkünfte zahlen. Die beschränkte Einkommensteuerpflicht ist insbesondere für im Ausland lebende natürliche Personen von Bedeutung, die Einkünfte aus inländischen Quellen beziehen. Dies betrifft überwiegend Ausländer, die in Deutschland arbeiten, Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung inländischer Immobilien oder auch inländische Kapitaleinkünfte beziehen.

Der Umfang der beschränkten Einkommensteuerpflicht ist im Einzelfall zu prüfen. Dies gilt auch für die mögliche Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung in Deutschland.

Abzugrenzen ist die beschränkte Einkommensteuerpflicht von der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht.

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